WSV übernimmt Zuständigkeit für Nebenzähler zur Gartenwasserabrechnung ab 1. Januar 2025
Syke, Januar 2025 – Die Wasserversorgung Syker Vorgeest GmbH (WSV) ist seit dem 1. Januar 2025 für die Genehmigung und Verwaltung von sogenannten Nebenzählern zur Erfassung von Gartenwasser im Stadtgebiet Syke zuständig. Grundlage ist ein entsprechender Beschluss des Rates der Stadt Syke vom 18. Dezember 2024.
Nebenzähler dienen der Ermittlung von Wassermengen, die nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden, beispielsweise bei der Gartenbewässerung. Ab dem genannten Zeitpunkt sind sämtliche Neuanträge sowie Anträge aufgrund des Ablaufs der Eichfrist bestehender Nebenzähler direkt bei der WSV einzureichen.
Für eine zügige Bearbeitung ist es erforderlich, dass der Antrag vollständig ausgefüllt ist und insbesondere Stempel und Unterschrift des installierenden Fachbetriebs gut lesbar enthalten sind.
Mit der Übernahme der Zuständigkeit ändert sich auch die Gebührenstruktur. Anstelle der bisher von der Stadt Syke erhobenen einmaligen Verwaltungsgebühr wird die WSV ab dem 1. Januar 2025 einen Absetzzählerzuschlag in Form einer monatlichen Grundgebühr erheben. Diese beträgt 0,47 Euro pro Nebenzähler und Monat, entsprechend 5,64 Euro pro Jahr.
Für Bürgerinnen und Bürger, die bereits in der Vergangenheit eine Verwaltungsgebühr für die Genehmigung eines Nebenzählers an die Stadt Syke entrichtet haben, greift die neue Grundgebühr erst nach Ablauf der jeweiligen Eichfrist des vorhandenen Zählers.
Sofern im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung ein Austausch eines Nebenzählers erforderlich wird, weil die Eichfrist abgelaufen ist, werden die Mitarbeitenden der WSV direkt Kontakt mit den betroffenen Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmern aufnehmen.