Neue Preisregelungen für die Wasserversorgung ab 01.01.2026

Die Wasserversorgung Syker Vorgeest GmbH (WSV) hat neue Allgemeine Preisregelungen für die Versorgung mit Wasser beschlossen. Diese treten zum 01. Januar 2026 in Kraft und gelten für alle Leistungen, die ab diesem Zeitpunkt ausgeführt werden.

Die neuen Preisregelungen ergänzen die bestehenden gesetzlichen Grundlagen ? insbesondere die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) ? sowie die ergänzenden Vertragsbestimmungen der WSV. Ziel der Aktualisierung ist es, die Preisstrukturen transparent, nachvollziehbar und den aktuellen technischen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst fortzuführen.

Wo wurden die neuen Preisregelungen veröffentlicht?

Die vollständigen Preisregelungen wurden im

  • Amtsblatt für den Landkreis Diepholz (Amtsblattes Nr. 47/2025 vom 23.12.2025)
  • Amtsblatt für den Landkreis Verden (Amtsblattes Nr. 36/2025 vom 19.12.2025)

veröffentlicht und sind dort jederzeit öffentlich einsehbar.

Wo finde ich weitere Informationen?

Zusätzlich können die neuen Preisregelungen ab sofort

eingesehen werden.

Gern senden wir Ihnen die Unterlagen auf Wunsch auch direkt zu.

Hinweis zu laufenden Vorgängen

Kundinnen und Kunden, bei denen bereits Anträge gestellt oder vorbereitende Schritte erfolgt sind, wurden individuell per Schreiben über die für ihren jeweiligen Fall geltenden Regelungen informiert.

Für alle Leistungen, die ab dem 01.01.2026 hergestellt oder ausgeführt werden, gelten die neuen Preisregelungen.

Ihre Wasserversorgung Syker Vorgeest GmbH