Neue Wasserlieferungsbedingungen ab 01.01.2026
Die Wasserversorgung Syker Vorgeest GmbH (WSV) hat neue Wasserlieferungsbedingungen (WLB) beschlossen. Diese treten zum 01. Januar 2026 in Kraft und gelten für alle Wasserlieferungsverhältnisse ab diesem Zeitpunkt.
Die neuen Wasserlieferungsbedingungen ergänzen die Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und schaffen einen aktualisierten vertraglichen Rahmen für die Abnahme, Nutzung und Bereitstellung von Trinkwasser. Die Überarbeitung dient der Klarstellung bestehender Pflichten, der Anpassung an aktuelle technische Standards sowie einer transparenten Gestaltung der Versorgungsverhältnisse.
Wo wurden die neuen Wasserlieferungsbedingungen veröffentlicht?
Die vollständigen WLB wurden im
- Amtsblatt für den Landkreis Diepholz (Amtsblattes Nr. 47/2025 vom 23.12.2025)
- Amtsblatt für den Landkreis Verden (Amtsblattes Nr. 36/2025 vom 19.12.2025)
veröffentlicht und sind dort jederzeit einsehbar.
Wo kann ich die Dokumente einsehen?
Die neuen WLB stehen zudem:
- in den Geschäftsräumen der WSV, Handelsweg 85, 28857 Syke,
- auf unserer Internetseite,
zur Verfügung. Gern senden wir Ihnen die Unterlagen auch direkt zu, wenn Sie diese anfordern.
Was bedeutet die Änderung für Sie?
Die neuen Wasserlieferungsbedingungen gelten für alle Wasserlieferverhältnisse und Leistungserbringungen ab dem 01.01.2026.
Kundinnen und Kunden, die bereits Schriftverkehr mit uns zu laufenden Projekten oder Anträgen hatten, wurden bzw. werden im Einzelfall gesondert informiert, sofern sich durch die neuen Bedingungen besondere Hinweise ergeben.
Für alle Verträge sowie für Leistungen, die ab dem Stichtag erbracht werden, gelten verbindlich die Wasserlieferungsbedingungen 2026.
Ihre Wasserversorgung Syker Vorgeest GmbH