Mit Weitblick
Wasser ist mehr als eine simple Handelsware. Wasser ist ein Stück Natur.
Die Wasserversorgung Syker Vorgeest GmbH arbeitet daher nach dem Prinzip
der Nachhaltigkeit und des vorbeugenden Grundwasserschutzes, denn als
"Wasserdienstleister" haben wir eine besondere Verpflichtung gegenüber
Mensch und Natur.
Die sichere Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser wird in Deutschland vielfach
als selbstverständlich angesehen. Das liegt vor allem an der guten
Infrastruktur und den hohen Qualitätsansprüchen der
Wasserversorgungsunternehmen. Trotzdem bestehen Gefahren für das
Grundwasser, die rechtzeitig erkannt und vermieden werden müssen. Hierzu
gehören mögliche Belastungsquellen durch Siedlungen, Verkehr, Industrie
und intensive Landwirtschaft. Da ist ein waches Auge gefragt, denn wenn das
Grundwasser einmal belastet ist, werden in den Wasserwerken teure
Aufbereitungsverfahren notwendig.
Unser Trinkwasser stammt aus den Wasserwerken "Liebenau" und "Schneeren"
bei Nienburg sowie "Ristedt" nordwestlich von Syke. Um das Grundwasser der
Einzugsgebiete dieser Wasserwerke zu schützen, hat der Gesetzgeber um
die Wasserwerke herum Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Ge- und Verbote regeln
hier Mindeststandards, die von den unterschiedlichen Flächennutzern
eingehalten werden müssen.
"Landwirtschaften" auch für gute "WasserErnte"
Grundwasser entsteht großflächig aus Sickerwasser, das durch den
Boden fließt und die Grundwasservorräte auffüllt. Deshalb
sollte Sickerwasser möglichst gering belastet sein. Dies gilt besonders
für Ackerflächen, wo die jährliche Sickerwasser-Neubildung
zwar am höchsten ist, gleichzeitig aber auch die Gefahr existiert, dass
damit überschüssige Dünger oder Pflanzenschutzmittel ins
Grundwasser gelangen.
Um dies zu verhindern, gibt es in allen Wasserschutzgebieten der Harzwasserwerke
GmbH seit vielen Jahren sog. "Trinkwasserschutz-Kooperationen" mit der
Landwirtschaft. Hier lebt der Gedanke des "Freiwilligen Grundwasserschutzes",
der über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht. So beteiligen sich
die meisten Landwirte regelmäßig an einer zusätzlichen Anbau-
und Düngeberatung und führen freiwillige Maßnahmen zur Minderung
von Schadstoffausträgen durch, z.B. winterliche Begrünung, Verzicht
auf Bodenbearbeitung und vieles mehr. Diese Leistungen werden aus Mitteln
der sog. "Wasserentnahmegebühr" gefördert, die als fester Bestandteil
des Wasserpreises genau für diese Zwecke 1992 vom Land Niedersachsen
per Gesetz eingeführt wurde.
Aber auch Sie als Wasserkunde können Ihren Beitrag zur
Qualitätssicherung des Trinkwassers leisten. Verschwenden Sie kein
wertvolles Trinkwasser, verhindern Sie Verunreinigungen mit giftigen Stoffen
und leiten Sie Ihr Abwasser in die öffentliche Kanalisation. So schonen
Sie das Grundwasser sowie Bäche, Flüsse und Seen. |