Rechnung

Ihre jährliche Verbrauchsabrechnung kann schnell mehrere Seiten lang und unübersichtlich sein. Daher haben wir die häufigsten Fragen nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Die Abschläge sind gem. § 20 Wasserabgabensatzung quartalsweise zum 15.02., 15.05., 15.08 und zum 15.11. fällig. Aus den Abrechnungsmengen und den aktuellen Preisen berechnen sich die künftigen Abschläge. Die Höhe der Abschläge wird Ihnen in der Jahresverbrauchsabrechnung oder einem Abschlagsbescheid mitgeteilt.

Die Anpassung der Abschläge ist nur auf Antrag und unter der Angabe von Gründen möglich. Bitte verwenden Sie dafür unseren Onlineservice / Abschlagsänderung.

Bei Kunden, die an einem Lastschriftenverfahren teilnehmen, werden die Restforderungen/Guthaben aus der Jahresverbrauchsabrechnung unter 5,00 Euro mit der 1. Abschlagszahlung des jeweiligen Jahres abgebucht oder verrechnet. Sofern Ihr Guthaben höher ist, erstatten wir die Differenz auf Ihr Konto. Wenn Sie kein SEPA-Mandat erteilt haben, teilen Sie uns bitte Ihr Bankverbindung mit oder richten Sie direkt ein SEPA-Lastschriftmandat ein.

Ein ordentlich beantragter und abgenommener Gartenwasserzähler wird in der Jahresverbrauchsabrechnung saldiert. Je nach Gemeinde reduziert die Gutschrift aus dem Gartenwasserzähler Ihre Verbrauchskosten für das Abwasser um einen festgelegten Wert: Stadt Syke: 2,72 € / m³, Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen: 2,35 € / m³, Samtgemeinde Thedinghausen: 3,09 € / m³, Gemeinde Weyhe & Gemeinde Stuhr: 3,28 € / m³. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Rückseite Ihres Bescheides.
Musterrechnung

Mit unserer Musterrechnung erklären wir Ihnen die einzelnen Angaben auf Wasserrechnung einfach und verständlich.

Sofern die Musterrechnung Ihre Fragen nicht beantworten konnte, helfen wir Ihnen gerne telefonisch weiter. Sie können uns auch gerne ein E-Mail schreiben.

Musterrechnung Frischwasser


Musterrechnung Frisch- und Abwasser