Mit Weitblick
Wasser ist mehr als eine simple Handelsware. Wasser ist ein Stück Natur.
Die Wasserversorgung Syker Vorgeest GmbH arbeitet daher nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit und des vorbeugenden Grundwasserschutzes, denn als "Wasserdienstleister" haben wir eine besondere Verpflichtung gegenüber Mensch und Natur.
Die sichere Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser wird in Deutschland vielfach als selbstverständlich angesehen. Das liegt vor allem an der guten Infrastruktur und den hohen Qualitätsansprüchen der Wasserversorgungsunternehmen. Trotzdem bestehen Gefahren für das Grundwasser, die rechtzeitig erkannt und vermieden werden müssen. Hierzu gehören mögliche Belastungsquellen durch Siedlungen, Verkehr, Industrie und intensive Landwirtschaft. Da ist ein waches Auge gefragt, denn wenn das Grundwasser einmal belastet ist, werden in den Wasserwerken teure Aufbereitungsverfahren notwendig.
Unser Trinkwasser stammt aus den Wasserwerken "Liebenau" und "Schneeren" bei Nienburg sowie "Ristedt" nordwestlich von Syke. Um das Grundwasser der Einzugsgebiete dieser Wasserwerke zu schützen, hat der Gesetzgeber um die Wasserwerke herum Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Ge- und Verbote regeln hier Mindeststandards, die von den unterschiedlichen Flächennutzern eingehalten werden müssen.
"Landwirtschaften" auch für gute "WasserErnte"
Grundwasser entsteht großflächig aus Sickerwasser, das durch den Boden fließt und die Grundwasservorräte auffüllt. Deshalb sollte Sickerwasser möglichst gering belastet sein. Dies gilt besonders für Ackerflächen, wo die jährliche Sickerwasser-Neubildung zwar am höchsten ist, gleichzeitig aber auch die Gefahr existiert, dass damit überschüssige Dünger oder Pflanzenschutzmittel ins Grundwasser gelangen.
Um dies zu verhindern, gibt es in allen Wasserschutzgebieten der Harzwasserwerke GmbH seit vielen Jahren sog. "Trinkwasserschutz-Kooperationen" mit der Landwirtschaft. Hier lebt der Gedanke des "Freiwilligen Grundwasserschutzes", der über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht. So beteiligen sich die meisten Landwirte regelmäßig an einer zusätzlichen Anbau- und Düngeberatung und führen freiwillige Maßnahmen zur Minderung von Schadstoffausträgen durch, z.B. winterliche Begrünung, Verzicht auf Bodenbearbeitung und vieles mehr. Diese Leistungen werden aus Mitteln der sog. "Wasserentnahmegebühr" gefördert, die als fester Bestandteil des Wasserpreises genau für diese Zwecke 1992 vom Land Niedersachsen per Gesetz eingeführt wurde.
Aber auch Sie als Wasserkunde können Ihren Beitrag zur Qualitätssicherung des Trinkwassers leisten. Verschwenden Sie kein wertvolles Trinkwasser, verhindern Sie Verunreinigungen mit giftigen Stoffen und leiten Sie Ihr Abwasser in die öffentliche Kanalisation. So schonen Sie das Grundwasser sowie Bäche, Flüsse und Seen.