Wassertarife

Hier lesen Sie die wichtigsten Preise unserer Wasserleistungen.
Die Bruttopreise sind in Fettschrift. Die Nettopreise, ohne Umsatzsteuer, sind in Klammern aufgeführt (alle Werte in Euro).

Trinkwasserpreis
Unser Trinkwasser ist schon immer gut und günstig
Brutto inkl. MwSt.Netto ohne MwSt.
1000 Liter (1 cbm) kosten:seit dem 01.01.2021
bis zum 31.12.2023
1,53 Euro(1,43 Euro)
1000 Liter (1 cbm) kosten:ab dem 01.01.20241,93 Euro(1,80 Euro)
Grundpreise für Wasserzähler üblicher Hausanschlüsse
Für einen Wasserzähler bis
Brutto inkl. MwSt.Netto ohne MwSt.
2,5 cbm/hmonatlich seit dem 01.01.2015
bis zum 31.12.2023
3,75 Euro(3,50 Euro)
2,5 cbm/hmonatlich ab dem 01.01.20247,97 Euro(7,45 Euro)
6,0 cbm/hmonatlich seit dem 01.01.2015
bis zum 31.12.2023
5,35 Euro(5,00 Euro)
6,0 cbm/hmonatlich ab dem 01.01.202411,39 Euro(10,64 Euro)
10,0 cbm/hmonatlich seit dem 01.01.2015
bis zum 31.12.2023
6,96 Euro(6,50 Euro)
10,0 cbm/hmonatlich ab dem 01.01.202414,79 Euro(13,82 Euro)
Vorübergehende Wasserentnahmen (Bauwasser etc.)
Es entstehen Kosten für:
Brutto inkl. MwSt.Netto ohne MwSt.
Sicherheitsbetrag Standrohre / Kaution200,00 Euro(200,00 Euro)
Einmalbetrag32,10 Euro(30,00 Euro)
Miete pro angefangenem Tag1,18 Euro(1,10 Euro)
Wasserpreis pro entnommenen cbm ab dem 01.01.20241,93 Euro(1,80 Euro)
Wasserverbrauch / Bauwasserpauschal für Bauwasser für Ein- und Mehrfamilienhäuser bis einschl. 7 Wohneinheiten ohne Wasserzähler pro angefangenem Monat23,00 Euro(21,50 Euro)
 oder nach Verbrauch und üblichen Wasserpreisen
Baukostenzuschuss für den Anschluss ans NetzBrutto inkl. MwSt.Netto ohne MwSt.
Der Baukostenzuschuss ist ein Betrag für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlagen.
für den Anschluss eines unbebauten Grundstücks und eines Gebäudes (bis Nennweite 40 mm)775,75 Euro(725,00 Euro)
mit zunehmender Nennweite (50 bis 200 mm) steigen die Kosten entsprechend anvgl. ?Allg. Preisregelungen?
Hausanschlüsse
  1. Die Aufwendungen für die erstmalige Herstellung des Hausanschlusses an die öffentliche Wasserversorgungsanlage, die Erneuerung, der Wiederanschluss sowie Veränderung auf Kundenwunsch sind der WSV in tatsächlicher Höhe gem. § 10 Abs. 4 S. 1 AVBWasserV zu erstatten. Die WSV rechnet die Kosten als Selbstkosten gem. LSP (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten) ab. Sofern Eigenleistungen des Anschlussnehmers zulässig sind, werden diese abgesetzt.
  2. Die Abrechnungslänge für den Hausanschluss beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Sofern bereits ein Bauwasseranschluss bis zur Grundstücksgrenze erstellt wurde, werden bereits geleistete Zahlungen für den Bauwasseranschluss angerechnet, soweit für den Hausanschluss auf den Bauwasseranschluss aufgesetzt werden kann.

Weitere Preisinfos

Die Kosten für Großkunden, spezielle Versorgungsanschlüsse, spezielle Maßnahmen sowie den Wechsel bzw. die Reparatur von Wasserzählern entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Preisregelungen, die sie nachfolgend finden:

Allgemeine Preisregelungen