Standrohrvermietung
Es gelten die AVB-WasserV und die Allgemeinen Preisregelungen für Wasser vom 01.01.2024.
§ 2 (1) Leistungsentgelte für Standrohre
Für die vorübergehende Wasserentnahme durch Standrohre aus dem Leitungsnetz der WSV sind folgende Entgelte zu zahlen:
inkl. 7 % | netto | ||
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a) | Sicherheitsbetrag (Leistung ohne Mehrwertsteuer) | 200,00 € | (200,00 €) |
b) | Einmalbetrag | 32,10 € | (30,00 €) |
c) | Miete pro angefangenen Tag | 1,18 € | (1,10 €) |
d) | Verzugsgeld bei Überschreitung des Vorführtermins pro Verzugstag | 1,18 € | (1,10 €) |
e) | Wasserpreis pro entnommenen cbm: | ||
seit dem 01.01.2021 je cbm | 1,53 € | (1,43 €) | |
ab dem 01.01.2024 je cbm | 1,93 € | (1,80 €) |
Weiterhin gelten folgende wichtige Hinweise:
- Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht ist einzuhalten. Der Zugang zum Hydranten muss jederzeit, z. B. für Feuerlöscharbeiten gewährleistet sein.
- Das Standrohr darf ausschließlich für die Wasserentnahme aus dem Trinkwassernetz verwendet werden. Eine Zweckentfremdung ist untersagt.
- Standrohre sind gegen Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen. Bei Frostgefahr und zur Vermeidung von Diebstahl sind diese nach der Verwendung sofort zurückzubauen, geschützt und frostsicher aufzubewahren.
- Für Schäden, die nicht auf normalen Materialverschleiß zurückzuführen sind und die nicht im Verantwortungsbereich der Wasserversorgung Syker Vorgeest GmbH liegen, sowie bei Verlust und bei starken Verschmutzungen wird Schadenersatz geltend gemacht.
- Bei Beschädigungen sind Standrohre nicht weiter zu benutzen und unverzüglich an die Wasserversorgung Syker Vorgeest GmbH zur Instandsetzung zurückzugeben.
Alle Informationen und Hinweise sowie eine Bedienungsanleitung gibt es in Zusammengefasster Form als PDF-Datei zum Download.
Für die Reservierung / Abholung / Rückgabe nutzen Sie den nachfolgenden Antrag.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Roland Woltjen
Lagerverwaltung / Abwicklung Standrohre
- (04242) 9800 22
- roland.woltjen@syker-vorgeest.de